Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dieses Kapitel beschreibt Maßnahmen zur Förderung von Innovationen im Bereich der KI. Dazu gehören die Einrichtung von KI-Reallaboren, in denen innovative KI-Systeme entwickelt, getestet und validiert werden können, sowie spezielle Maßnahmen zur Unterstützung von KMU und Start-up-Unternehmen.
Artikel 57 KI-VO → KI-Reallabore
Beschreibt die Einrichtung von KI-Reallaboren durch die Mitgliedstaaten, um Innovationen im Bereich der KI zu fördern und die Entwicklung, das Training, das Testen und die Validierung innovativer KI-Systeme zu erleichtern.
Artikel 58 KI-VO → Detaillierte Regelungen für KI-Reallabore und deren Funktionsweise
Legt die detaillierten Regelungen für die Einrichtung, Entwicklung, Umsetzung, den Betrieb und die Beaufsichtigung der KI-Reallabore fest.
Artikel 59 KI-VO → Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung bestimmter KI-Systeme im öffentlichen Interesse im KI-Reallabor
Beschreibt die Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten im KI-Reallabor zur Entwicklung bestimmter KI-Systeme im öffentlichen Interesse weiterverarbeitet werden dürfen.
Artikel 60 KI-VO → Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
Beschreibt die Bedingungen und Verfahren für Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren.
Artikel 60a KI-VO → Tests unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren bei Produktharmonisierungsvorschriften
Erlaubt den Mitgliedstaaten Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen für Produkte, die unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften des Anhangs I Abschnitt B fallen.
Artikel 61 KI-VO → Informierte Einwilligung zur Teilnahme an einem Test unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
Beschreibt die Anforderungen an die informierte Einwilligung von Testteilnehmern, die an Tests unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren teilnehmen.
Artikel 62 KI-VO → Maßnahmen für Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen
Beschreibt spezielle Maßnahmen zur Unterstützung von KMU und Start-up-Unternehmen, einschließlich vorrangigem Zugang zu KI-Reallaboren und speziellen Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen.
Artikel 63 KI-VO → Ausnahmen für bestimmte Akteure
Beschreibt Ausnahmen und vereinfachte Anforderungen für Kleinstunternehmen im Hinblick auf die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems.
KI-VO → KI-Verordnung
Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um deren Sicherheit und die Wahrung der [[Grundrecht:Grundrecht|Grundre
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