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eu:digitalpolitik:ki-verordnung_kapitel_5
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KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK (KI-VO KAPITEL V)

Dieses Kapitel beschreibt die Einstufung, Anforderungen und Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Ausarbeitung von Praxisleitfäden zur Unterstützung der Einhaltung der Verordnung.

ABSCHNITT 1 (Art. 51–52) → Einstufungsvorschriften
Dieser Abschnitt beschreibt die Kriterien und Verfahren zur Einstufung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als Modelle mit systemischem Risiko.

ABSCHNITT 2 (Art. 53–54) → Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Dieser Abschnitt legt die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck fest.

ABSCHNITT 3 (Art. 55–55) → Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
Dieser Abschnitt beschreibt zusätzliche Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die als systemisch riskant eingestuft wurden.

ABSCHNITT 4 (Art. 56–56) → Praxisleitfäden
Dieser Abschnitt fördert die Ausarbeitung von Praxisleitfäden, um die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung zu erleichtern.

siehe auch

KI-VO → KI-Verordnung
Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um deren Sicherheit und die Wahrung der [[Grundrecht:Grundrecht|Grundre

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