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eu:digitalpolitik:ki-verordnung_kapitel_2
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VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH (KI-VO KAPITEL II)

In diesem Kapitel werden spezifische Praktiken im Bereich der KI verboten, die als besonders gefährlich oder ethisch bedenklich angesehen werden. Dazu gehören die Nutzung von KI zur unterschwelligen Beeinflussung, zur Ausnutzung von Schwächen oder zur sozialen Bewertung von Personen. Diese Verbote sollen sicherstellen, dass KI-Systeme nicht auf eine Weise eingesetzt werden, die die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen gefährdet.

Artikel 5 KI-VO → Verbotene Praktiken im KI-Bereich
Listet spezifische KI-Praktiken auf, die verboten sind, wie z.B. die Nutzung von KI zur unterschwelligen Beeinflussung, zur Ausnutzung von Schwächen oder zur sozialen Bewertung von Personen.

siehe auch

KI-VO → KI-Verordnung
Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um deren Sicherheit und die Wahrung der [[Grundrecht:Grundrecht|Grundre

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