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eu:digitalpolitik:ki-verordnung_kapitel_13
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN (KI-VO KAPITEL XIII)

Dieses Kapitel enthält Bestimmungen zur Änderung anderer Rechtsakte der EU, Übergangsbestimmungen für bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und die Bewertung und Überprüfung der Verordnung. Es legt auch das Inkrafttreten und den Geltungsbeginn der Verordnung fest.

Artikel 102 KI-VO → Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008
Beschreibt die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 im Zusammenhang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.

Artikel 103 KI-VO → Änderung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013
Beschreibt die Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 im Zusammenhang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.

Artikel 104 KI-VO → Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
Beschreibt die Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 im Zusammenhang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.

Artikel 105 KI-VO → Änderung der Richtlinie 2014/90/EU
Beschreibt die Änderungen der Richtlinie 2014/90/EU im Zusammenhang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.

Artikel 106 KI-VO → Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797
Beschreibt die Änderungen der Richtlinie (EU) 2016/797 im Zusammenhang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.

Artikel 107 KI-VO → Änderung der Verordnung (EU) 2018/858
Beschreibt die Änderungen der Verordnung (EU) 2018/858 im Zusammenhang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.

Artikel 108 KI-VO → Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139
Beschreibt die Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139 im Zusammenhang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.

Artikel 109 KI-VO → Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144
Beschreibt die Änderungen der Verordnung (EU) 2019/2144 im Zusammenhang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.

Artikel 110 KI-VO → Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
Beschreibt die Änderungen der Richtlinie (EU) 2020/1828 im Zusammenhang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.

Artikel 111 KI-VO → Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Beschreibt die Übergangsbestimmungen für bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.

Artikel 112 KI-VO → Bewertung und Überprüfung
Beschreibt die Anforderungen an die Bewertung und Überprüfung der Verordnung durch die Kommission, einschließlich der Berichterstattung an das Europäische Parlament und den Rat.

Artikel 113 KI-VO → Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Legt das Inkrafttreten und den Geltungsbeginn der Verordnung fest.

siehe auch

KI-VO → KI-Verordnung
Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um deren Sicherheit und die Wahrung der [[Grundrecht:Grundrecht|Grundre

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