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eu:digitalpolitik:ki-verordnung_kapitel_11
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BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN (KI-VO KAPITEL XI)

Dieses Kapitel beschreibt die Befugnisübertragung an die Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte und das Verfahren zur Annahme von Durchführungsrechtsakten. Es legt auch die Rolle des Ausschusses fest, der die Kommission bei der Durchführung der Verordnung unterstützt.

Artikel 97 KI-VO → Ausübung der Befugnisübertragung
Beschreibt die Bedingungen und Verfahren für die Ausübung der Befugnisübertragung an die Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte.

Artikel 98 KI-VO → Ausschussverfahren
Beschreibt das Ausschussverfahren, das die Kommission bei der Annahme von Durchführungsrechtsakten unterstützt.

siehe auch

KI-VO → KI-Verordnung
Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um deren Sicherheit und die Wahrung der [[Grundrecht:Grundrecht|Grundre

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