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eu:digitalpolitik:ki-verordnung_kapitel_10
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VERHALTENSKODIZES UND LEITLINIEN (KI-VO KAPITEL X)

Dieses Kapitel fördert die Entwicklung von Verhaltenskodizes und Leitlinien zur freiwilligen Anwendung bestimmter Anforderungen der Verordnung auf KI-Systeme, die kein hohes Risiko bergen. Diese Kodizes und Leitlinien sollen bewährte Verfahren fördern und die Einhaltung der Verordnung unterstützen.

Artikel 95 KI-VO → Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung bestimmter Anforderungen
Beschreibt die Förderung und Erleichterung der Aufstellung von Verhaltenskodizes zur freiwilligen Anwendung bestimmter Anforderungen der Verordnung auf KI-Systeme, die kein hohes Risiko bergen.

Artikel 96 KI-VO → Leitlinien der Kommission zur Durchführung dieser Verordnung
Beschreibt die Erarbeitung von Leitlinien durch die Kommission zur praktischen Umsetzung der Verordnung, einschließlich der Anwendung der Anforderungen und Pflichten.

siehe auch

KI-VO → KI-Verordnung
Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um deren Sicherheit und die Wahrung der [[Grundrecht:Grundrecht|Grundre

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