Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um deren Sicherheit und die Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten.
Die KI-Verordnung verbietet bestimmte risikoreiche KI-Praktiken, definiert Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme und legt Transparenzpflichten fest. Zudem fördert sie Innovationen durch KI-Reallabore und unterstützt kleine Anbieter und Nutzer. Die Verordnung sieht auch die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für künstliche Intelligenz vor und regelt die Marktüberwachung sowie Sanktionen bei Verstößen.
KI-VO, KAPITEL I (Art. 1–4a) → ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Dieses Kapitel legt den Rahmen für die gesamte Verordnung fest.
KI-VO, KAPITEL II (Art. 5–5) → VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH
In diesem Kapitel werden spezifische Praktiken im Bereich der KI verboten, die als besonders gefährlich oder ethisch bedenklich angesehen werden.
KI-VO, KAPITEL III (Art. 6–49) → HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
Dieses Kapitel beschreibt die Einstufung, Anforderungen und Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme sowie die Rolle und Anforderungen an notifizierte Stellen und Behörden.
KI-VO, KAPITEL IV (Art. 50–50) → TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME
Dieses Kapitel legt Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme fest.
KI-VO, KAPITEL V (Art. 51–56) → KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK
Dieses Kapitel beschreibt die Einstufung, Anforderungen und Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Ausarbeitung von Praxisleitfäden zur Unterstützung der Einhaltung der Verordnung.
KI-VO, KAPITEL VI (Art. 57–63) → MASSNAHMEN ZUR INNOVATIONSFÖRDERUNG
Dieses Kapitel beschreibt Maßnahmen zur Förderung von Innovationen im Bereich der KI.
KI-VO, KAPITEL VII (Art. 64–70) → GOVERNANCE
Dieses Kapitel beschreibt die Governance-Strukturen auf Unionsebene und die Rolle der zuständigen nationalen Behörden bei der Durchführung und Durchsetzung der Verordnung.
KI-VO, KAPITEL VIII (Art. 71–71) → EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
Dieses Kapitel beschreibt die Einrichtung und Verwaltung einer EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme.
KI-VO, KAPITEL IX (Art. 72–94) → BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG
Dieses Kapitel beschreibt die Anforderungen an die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen von Hochrisiko-KI-Systemen, den Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle und die Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden.
KI-VO, KAPITEL X (Art. 95–96) → VERHALTENSKODIZES UND LEITLINIEN
Dieses Kapitel fördert die Entwicklung von Verhaltenskodizes und Leitlinien zur freiwilligen Anwendung bestimmter Anforderungen der Verordnung auf KI-Systeme, die kein hohes Risiko bergen.
KI-VO, KAPITEL XI (Art. 97–98) → BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN
Dieses Kapitel beschreibt die Befugnisübertragung an die Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte und das Verfahren zur Annahme von Durchführungsrechtsakten.
KI-VO, KAPITEL XII (Art. 99–101) → SANKTIONEN
Dieses Kapitel legt die Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung fest.
KI-VO, KAPITEL XIII (Art. 102–113) → SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dieses Kapitel enthält Bestimmungen zur Änderung anderer Rechtsakte der EU, Übergangsbestimmungen für bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und die Bewertung und Überprüfung der Verordnung.
→ Digitalpolitik
Schafft einen einheitlichen, sicheren und wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt, der Innovation fördert, europäische Werte schützt und die digitale Souveränität Europas stärkt, während gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung für Wirtschaft und Gesellschaft genutzt und potenzielle Risiken reguliert werden.
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