Artikel 15 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) beschreibt die Anforderungen an die Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit von Hochrisiko-KI-Systemen.
Artikel 15 (1) → Anforderungen an Genauigkeit und Robustheit
Erklärt die Notwendigkeit, Hochrisiko-KI-Systeme so zu konzipieren, dass sie ein angemessenes Maß an Genauigkeit und Robustheit erreichen.
Artikel 15 (2) → Entwicklung von Benchmarks und Messmethoden
Fördert die Entwicklung von Benchmarks und Messmethoden zur Messung der Genauigkeit und Robustheit.
Artikel 15 (3) → Angabe der Genauigkeitsmetriken
Legt fest, dass die Maße an Genauigkeit und die relevanten Genauigkeitsmetriken in den Betriebsanleitungen angegeben werden müssen.
Artikel 15 (4) → Widerstandsfähigkeit gegenüber Fehlern und Störungen
Beschreibt die Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit von Hochrisiko-KI-Systemen gegenüber Fehlern und Störungen.
Artikel 15 (5) → Cybersicherheit von Hochrisiko-KI-Systemen
Erklärt die Anforderungen an die Cybersicherheit von Hochrisiko-KI-Systemen.
Verordnung (EU) 2024/1689, Kapitel III, Abschnitt 2 → Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
Regelt die spezifischen Anforderungen, die Hochrisiko-KI-Systeme erfüllen müssen, um die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.
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