Artikel 8 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) legt fest, dass Hochrisiko-KI-Systeme die in diesem Abschnitt festgelegten Anforderungen erfüllen müssen.
Artikel 8 (1) → Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
Beschreibt die Anforderungen, die Hochrisiko-KI-Systeme erfüllen müssen, unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung und des Stands der Technik.
Artikel 8 (2) → Verantwortlichkeiten der Anbieter
Erklärt die Verantwortlichkeiten der Anbieter von Produkten, die KI-Systeme enthalten, in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung und der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union.
Verordnung (EU) 2024/1689, Kapitel III, Abschnitt 2 → Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
Regelt die spezifischen Anforderungen, die Hochrisiko-KI-Systeme erfüllen müssen, um die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de