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eu:digitalpolitik:buero_fuer_kuenstliche_intelligenz

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Büro für Künstliche Intelligenz

Artikel 3 Nr. 47 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) definiert „Büro für Künstliche Intelligenz“ als die Aufgabe der Kommission, zur Umsetzung, Beobachtung und Überwachung von KI-Systemen und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und zu der im Beschluss der Kommission vom 24. Januar 2024 vorgesehenen KI-Governance beizutragen; Bezugnahmen in dieser Verordnung auf das Büro für Künstliche Intelligenz gelten als Bezugnahmen auf die Kommission.

Artikel 3 Nr. 47 Verordnung (EU) 2024/1689

„Büro für Künstliche Intelligenz“: die Aufgabe der Kommission, zur Umsetzung, Beobachtung und Überwachung von KI-Systemen und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und zu der im Beschluss der Kommission vom 24. Januar 2024 vorgesehenen KI-Governance beizutragen; Bezugnahmen in dieser Verordnung auf das Büro für Künstliche Intelligenz gelten als Bezugnahmen auf die Kommission.

Das „Büro für Künstliche Intelligenz“ [Artikel 64 → Büro für Künstliche Intelligenz] spielt eine zentrale Rolle in der Governance und Überwachung von KI-Systemen und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Dieses Büro ist dafür verantwortlich, die Umsetzung der Verordnung zu überwachen und sicherzustellen, dass die festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Es unterstützt die Europäische Kommission bei der Entwicklung von Fachwissen und Kapazitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz auf Unionsebene. Darüber hinaus fördert und erleichtert das Büro die Ausarbeitung von Praxisleitfäden, um die wirksame Umsetzung der Pflichten in Bezug auf die Feststellung und Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte zu erleichtern. Es arbeitet eng mit relevanten Interessenträgern, nationalen Behörden und der Wissenschaftsgemeinschaft zusammen, um die Einhaltung der Verordnung zu fördern und zu überwachen.

siehe auch

Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 → Begriffsbestimmungen der KI-Verordnung
Enthält die Begriffsbestimmungen, die für das Verständnis und die Anwendung der Verordnung entscheidend sind.

Artikel 64 → Büro für Künstliche Intelligenz
Beschreibt die Einrichtung des Büros für Künstliche Intelligenz durch die Kommission, um die Sachkenntnis und Fähigkeiten der Union auf dem Gebiet der KI zu entwickeln.

eu/digitalpolitik/buero_fuer_kuenstliche_intelligenz.txt · Zuletzt geändert: von mfreund