Artikel 3 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) definiert die Begriffe, die für die Zwecke dieser Verordnung verwendet werden, um die Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften zu erleichtern.
Artikel 3 a DSA → Dienst der Informationsgesellschaft
Bezieht sich auf Dienstleistungen, die elektronisch erbracht werden, oft über das Internet, und unter die Richtlinie (EU) 2015/1535 fallen.
Artikel 3 b DSA → Nutzer
Bezeichnet jede Person oder Organisation, die Vermittlungsdienste nutzt, um Informationen zu erhalten oder bereitzustellen.
Artikel 3 c DSA → Verbraucher
Definiert eine natürliche Person, die Dienstleistungen für persönliche, nicht-gewerbliche Zwecke nutzt.
Artikel 3 d DSA → In der Union Dienstleistungen anbieten
Beschreibt die Bereitstellung von Vermittlungsdiensten für Personen in der EU, unabhängig vom Standort des Anbieters.
Artikel 3 e DSA → Wesentliche Verbindung zur Union
Erklärt, wie ein Anbieter von Vermittlungsdiensten eine bedeutende Verbindung zur EU haben kann, z.B. durch eine große Nutzerbasis in der EU.
Artikel 3 f DSA → Unternehmer
Bezieht sich auf Personen oder Organisationen, die Dienstleistungen im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit anbieten.
Artikel 3 g DSA → Vermittlungsdienst
Umfasst Dienste wie „reine Durchleitung“, „Caching“ und „Hosting“, die Informationen im Internet übertragen oder speichern.
Artikel 3 h DSA → Rechtswidrige Inhalte
Definiert Inhalte, die gegen EU-Recht oder nationales Recht verstoßen, einschließlich illegaler Produkte oder Dienstleistungen.
Artikel 3 i DSA → Online-Plattform
Ein Dienst, der Informationen speichert und öffentlich verbreitet, z.B. soziale Medien oder Marktplätze.
Artikel 3 j DSA → Online-Suchmaschine
Ein Dienst, der es Nutzern ermöglicht, Informationen im Internet zu suchen und anzuzeigen.
Artikel 3 k DSA → Öffentliche Verbreitung
Bezieht sich auf die Bereitstellung von Informationen für ein unbegrenztes Publikum im Auftrag eines Nutzers.
Artikel 3 l DSA → Fernabsatzvertrag
Ein Vertrag, der im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems ohne gleichzeitige physische Anwesenheit der Vertragsparteien abgeschlossen wird.
Artikel 3 m DSA → Online-Schnittstelle
Software, einschließlich Websites und Apps, die den Zugang zu Online-Diensten ermöglicht.
Artikel 3 n DSA → Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort
Die zuständige Behörde im Mitgliedstaat, in dem der Hauptsitz eines Anbieters von Vermittlungsdiensten liegt.
Artikel 3 o DSA → Koordinator für digitale Dienste am Bestimmungsort
Die zuständige Behörde im Mitgliedstaat, in dem der Vermittlungsdienst erbracht wird.
Artikel 3 p DSA → Aktiver Nutzer einer Online-Plattform
Ein Nutzer, der aktiv mit einer Online-Plattform interagiert, sei es durch Bereitstellung oder Konsum von Inhalten.
Artikel 3 q DSA → Aktiver Nutzer einer Online-Suchmaschine
Ein Nutzer, der aktiv Suchanfragen an eine Suchmaschine stellt und deren Ergebnisse nutzt.
Artikel 3 r DSA → Werbung
Informationen, die auf einer Online-Plattform gegen Entgelt zur Förderung von Produkten oder Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Artikel 3 s DSA → Empfehlungssystem
Automatisierte Systeme, die Nutzern auf Online-Plattformen Inhalte vorschlagen oder priorisieren.
Artikel 3 t DSA → Moderation von Inhalten
Aktivitäten zur Erkennung und Behandlung von rechtswidrigen oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßenden Inhalten.
Artikel 3 u DSA → Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsklauseln, die die Beziehung zwischen Anbietern von Vermittlungsdiensten und ihren Nutzern regeln.
Artikel 3 v DSA → Menschen mit Behinderungen
Menschen, die gemäß der Richtlinie (EU) 2019/882 besondere Bedürfnisse haben.
Artikel 3 w DSA → Kommerzielle Kommunikation
Informationen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Förderung von Waren oder Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Artikel 3 x DSA → Umsatz
Der Gesamtbetrag der Einnahmen, die ein Unternehmen erzielt, wie in der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 definiert.
DSA, Kapitel I → Allgemeine Bestimmungen
Legt die grundlegenden Ziele und den Anwendungsbereich der Verordnung fest, um ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen und den Binnenmarkt für Vermittlungsdienste zu fördern.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de