Artikel 12 (1) der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) erklärt die Notwendigkeit der automatischen Aufzeichnung von Ereignissen während des Lebenszyklus von Hochrisiko-KI-Systemen.
Die Technik der Hochrisiko-KI-Systeme muss die automatische Aufzeichnung von Ereignissen (im Folgenden „Protokollierung“) während des Lebenszyklus des Systems ermöglichen.
Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1689 → Aufzeichnungspflichten
Beschreibt die Anforderungen an die Protokollierung von Ereignissen in Hochrisiko-KI-Systemen.
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