Artikel 12 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) beschreibt die Anforderungen an die Protokollierung von Ereignissen in Hochrisiko-KI-Systemen.
Artikel 12 (1) → Automatische Protokollierung
Erklärt die Notwendigkeit der automatischen Aufzeichnung von Ereignissen während des Lebenszyklus von Hochrisiko-KI-Systemen.
Artikel 12 (2) → Rückverfolgbarkeit und Überwachung
Beschreibt die Protokollierungsfunktionen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Überwachung von Hochrisiko-KI-Systemen.
Artikel 12 (3) → Spezifische Protokollierungsanforderungen
Legt spezifische Anforderungen an die Protokollierung für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme fest.
Verordnung (EU) 2024/1689, Kapitel III, Abschnitt 2 → Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
Regelt die spezifischen Anforderungen, die Hochrisiko-KI-Systeme erfüllen müssen, um die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.
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