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ep:zusammenstellung_von_unterlagen_fuer_die_elektronische_einreichung [2017/01/24 14:09] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
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- | ====== Zusammenstellung von Unterlagen für die elektronische Einreichung ====== | ||
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- | **Artikel 6**((Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 10. November 2015 über die elektronische Einreichung von Unterlagen)) | ||
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- | (1) Die in Artikel 1 und Artikel 2 genannten Eingaben sind unter Verwendung der vom EPA kostenlos zur Verfügung gestellten Software zusammenzustellen. | ||
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- | (2) Nach vorheriger Genehmigung durch das EPA kann für die Zusammenstellung von Unterlagen auch eine andere Software verwendet werden. | ||
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- | (3) Die Verwaltungsvorschriften zum PCT, Teil 7 und Anlage F finden auf die Einreichung internationaler (PCT-)Anmeldungen und anderer Unterlagen im Sinne von Regel 89bis PCT Anwendung. | ||
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- | ===== siehe auch ===== | ||
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- | -> [[Elektronische Einreichung]] |
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