Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:widerruf_eines_abbuchungsauftrags
KIerzeugt oder bearbeitet

Widerruf eines Abbuchungsauftrags

Nr. 13 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Bedingungen und Fristen für den Widerruf eines Abbuchungsauftrags beim Europäischen Patentamt.

Nr. 13.1 VLK → Widerruf am Eingangstag
Ein Abbuchungsauftrag kann am Eingangstag durch eine schriftliche Mitteilung widerrufen werden.

Nr. 13.2 VLK → Widerruf vor Ausführungstermin
Ein Abbuchungsauftrag mit späterem Ausführungstermin kann bis einen Tag vor diesem Termin widerrufen werden.

siehe auch

VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.

ep/widerruf_eines_abbuchungsauftrags.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge