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ep:widerruf_der_vollmacht
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Widerruf der Vollmacht

Regel 152 (7) EPÜ stellt klar, dass die Regelungen für die Einreichung von Vollmachten auch für deren Widerruf gelten.

siehe auch

Regel 152 EPÜ → Vollmacht
Regelt die Voraussetzungen, Form, Fristen, und Rechtsfolgen der Einreichung, des Widerrufs und des Erlöschens von Vollmachten durch Vertreter vor dem Europäischen Patentamt.

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