Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:verletzungsverfahren

finanzcheck24.de

Verletzungsverfahren

Verletzungsverfahren dienen der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten aus einem erteilten europäischen Patent. Die rechtliche Grundlage und Zuständigkeit richten sich danach, ob es sich um ein klassisches europäisches Patent oder ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung handelt.

Bei klassischen europäischen Patenten erfolgt die Durchsetzung weiterhin vor den nationalen Gerichten der jeweiligen Vertragsstaaten. Dabei bleibt die Wirkung des Patents territorial beschränkt, und Verletzungsstreitigkeiten werden gemäß dem jeweiligen nationalen Patentrecht geführt. Zuständig sind in der Regel spezialisierte Patentstreitkammern, etwa in Deutschland das Landgericht Düsseldorf oder München.

Für europäische Patente mit einheitlicher Wirkung sowie für klassische europäische Patente, bei denen keine Opt-out-Erklärung abgegeben wurde, ist das Einheitliche Patentgericht (EPG) zuständig. Das EPG entscheidet zentral für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten, was eine einheitliche Rechtsdurchsetzung ermöglicht. Verletzungsverfahren vor dem EPG unterliegen der Einheitspatentgerichtsordnung (EPGÜ/EPGVO), wobei Klagen je nach Art und Ort der Verletzung vor einer Lokalkammer oder Zentralkammer eingereicht werden können.

Im Verletzungsverfahren ist die Auslegung der Patentansprüche entscheidend für die Beurteilung einer etwaigen Schutzrechtsverletzung. Nationale Gerichte wie auch das UPC wenden dabei die Grundsätze des Artikels 69 EPÜ und des dazugehörigen Auslegungsprotokolls an.

Typische Streitgegenstände im Verletzungsverfahren sind Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadenersatzforderungen und gegebenenfalls Rückruf- oder Vernichtungsansprüche.

siehe auch

Verletzungsklage (EPG)
Patentverletzung (nationales Recht)

ep/verletzungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: von mfreund