Artikel 17 VOBK regelt Mitteilungen im schriftlichen Verfahrensabschnitt sowie nichtbindende Hinweise der Kammer zu sachlichen/rechtlichen Fragen.
Artikel 17 (1) VOBK → Mitteilungen
Antworten auf Anträge und Anweisungen zu Verfahrensfragen im schriftlichen Abschnitt.
Artikel 17 (2) VOBK → Nichtbindende Mitteilung
Hinweise zur Beurteilung sachlicher/rechtlicher Fragen ohne Bindungswirkung.
VOBK → Verfahrensordnung der Beschwerdekammern
Regelt das Verfahren vor den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.
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