Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:uebersetzung_der_europaeischen_patentanmeldung

finanzcheck24.de

Übersetzung der europäischen Patentanmeldung

Artikel 14 (2) S. 1 EPÜ 2000

Eine europäische Patentanmeldung ist in einer Amtssprache einzureichen oder, wenn sie in einer anderen Sprache eingereicht wird, nach Maßgabe der Ausführungsordnung in eine Amtssprache zu übersetzen.

Artikel 14 (2) S. 2 EPÜ 2000

Diese Übersetzung kann während des gesamten Verfahrens vor dem Europäischen Patentamt mit der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung in Übereinstimmung gebracht werden.

Artikel 14 (2) S. 3 EPÜ 2000

Wird eine vorgeschriebene Übersetzung nicht rechtzeitig eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Artikel 14 EPÜ → Sprachen des europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke

Artikel 14 (1) → Amtssprachen des Europäischen Patentamts
Artikel 14 (3) → Verfahrenssprache
Artikel 14 (4) → Übersetzung fristgebundener Schriftstücke
Artikel 14 (5) → Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
Artikel 14 (6) → Sprache der Veröffentlichung der europäischen Patentschrift
Artikel 14 (7) → Sprache des Europäischen Patentblatts und des Amtsblatts des europäischen Patentamts
Artikel 14 (8) → Sprache der Angaben im europäischen Patentregister

siehe auch

ep/uebersetzung_der_europaeischen_patentanmeldung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1