Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
Der neunte Teil des EPÜ erlaubt einer Gruppe von Vertragsstaaten, besondere Übereinkommen über europäische Patentanmeldungen und Patente zu schließen, einschließlich der Erteilung einheitlicher Patente und der Bildung besonderer Organe des Europäischen Patentamts.
Artikel 142-149a EPÜ → Besondere Übereinkommen
Art. 142 EPÜ → Einheitliche Patente
Erlaubt einer Gruppe von Vertragsstaaten, die Erteilung einheitlicher europäischer Patente vorzusehen.
Art. 143 EPÜ → Besondere Organe des Europäischen Patentamts
Erlaubt die Bildung besonderer Organe des Europäischen Patentamts für zusätzliche Aufgaben.
Art. 144 EPÜ → Vertretung vor den besonderen Organen
Erlaubt der Gruppe von Vertragsstaaten, die Vertretung vor den besonderen Organen besonders zu regeln.
Art. 145 EPÜ → Engerer Ausschuss des Verwaltungsrats
Erlaubt die Einsetzung eines engeren Ausschusses des Verwaltungsrats zur Überwachung der besonderen Organe.
Art. 146 EPÜ → Deckung der Kosten für die Durchführung besonderer Aufgaben
Regelt die Kostendeckung für die Durchführung besonderer Aufgaben durch das Europäische Patentamt.
Art. 147 EPÜ → Zahlungen aufgrund der für die Aufrechterhaltung des einheitlichen Patents erhobenen Gebühren
Regelt die Zahlungen der Vertragsstaaten aufgrund der für die Aufrechterhaltung des einheitlichen Patents erhobenen Gebühren.
Art. 148 EPÜ → Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens
Regelt die Behandlung der europäischen Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens in einer Gruppe von Vertragsstaaten.
Art. 149 EPÜ → Gemeinsame Benennung
Erlaubt die gemeinsame Benennung einer Gruppe von Vertragsstaaten in der europäischen Patentanmeldung.
Art. 149a EPÜ → Andere Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten
Erlaubt den Vertragsstaaten, besondere Übereinkommen über europäische Patentanmeldungen und Patente zu schließen.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ)
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit Unionsbezug der das europäische Patentsystem [→ Europäisches Patentrecht] schafft und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt regelt.
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