Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Der achte Teil des EPÜ regelt die Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patentanmeldung, einschließlich der Formerfordernisse. Er beschreibt die Gründe und Verfahren zur Nichtigkeitserklärung europäischer Patente sowie die Wirkung älterer Rechte. Zudem erstreckt er bestimmte Vorschriften des EPÜ auf nationale Gebrauchsmuster und Gebrauchszertifikate und regelt die Zahlung von Jahresgebühren für das europäische Patent in den Vertragsstaaten.
Kapitel 1 (§§ 135–137) → Umwandlung in eine nationale Patentanmeldung
Regelt die Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patentanmeldung, einschließlich der Formerfordernisse.
Kapitel 2 (§§ 138–139) → Nichtigkeit und ältere Rechte
Beschreibt die Gründe und Verfahren zur Nichtigkeitserklärung europäischer Patente sowie die Wirkung älterer Rechte.
Kapitel 3 (§§ 140–141) → Sonstige Auswirkungen
Erstreckt bestimmte Vorschriften des EPÜ auf nationale Gebrauchsmuster und Gebrauchszertifikate und regelt die Zahlung von Jahresgebühren für das europäische Patent.
Artikel 135-141 EPÜ → Auswirkungen auf das nationale Recht
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ)
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit Unionsbezug der das europäische Patentsystem [→ Europäisches Patentrecht] schafft und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt regelt.
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