Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_7_kapitel_3
KIerzeugt oder bearbeitet

Vertretung (EPÜ Teil 7, Kapitel 3)

Regelt die Vertretung natürlicher oder juristischer Personen in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt, einschließlich der Anforderungen an zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte.

Art. 133 EPÜ → Allgemeine Grundsätze der Vertretung
Regelt die Vertretung natürlicher oder juristischer Personen in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt.

Art. 134 EPÜ → Vertretung vor dem Europäischen Patentamt
Regelt die Vertretung durch zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte vor dem Europäischen Patentamt.

Art. 134a EPÜ → Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter
Regelt die Vorschriften über das Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter.

siehe auch

EPÜ, Teil 7 → Gemeinsame Vorschriften
Der siebte Teil des EPÜ regelt allgemeine Verfahrensvorschriften, einschließlich des rechtlichen Gehörs, der Ermittlung von Amts wegen, der Einwendungen Dritter, der mündlichen Verhandlung und der Beweismittel.

ep/uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_7_kapitel_3.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge