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ep:uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_4
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Erteilungsverfahren (EPÜ Teil 4)

Der vierte Teil des EPÜ beschreibt das Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, einschließlich der Eingangs- und Formalprüfung, der Erstellung des europäischen Recherchenberichts, der Prüfung der Patentanmeldung und der Erteilung oder Zurückweisung des Patents.

Artikel 90-98 EPÜ → Erteilungsverfahren

Art. 90 EPÜ → Eingangs- und Formalprüfung
Regelt die Eingangs- und Formalprüfung der europäischen Patentanmeldung.

Art. 91 EPÜ → (gestrichen)

Art. 92 EPÜ → Erstellung des europäischen Recherchenberichts
Beschreibt die Erstellung und Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts.

Art. 93 EPÜ → Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
Regelt die Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung.

Art. 94 EPÜ → Prüfung der europäischen Patentanmeldung
Beschreibt die Prüfung der europäischen Patentanmeldung auf Antrag.

Art. 95 EPÜ → (gestrichen)

Art. 96 EPÜ → (gestrichen)

Art. 97 EPÜ → Erteilung oder Zurückweisung
Regelt die Erteilung oder Zurückweisung der europäischen Patentanmeldung.

Art. 98 EPÜ → Veröffentlichung der europäischen Patentschrift
Bestimmt die Veröffentlichung der europäischen Patentschrift nach Erteilung des Patents.

siehe auch

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