Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Der vierte Teil des EPÜ beschreibt das Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, einschließlich der Eingangs- und Formalprüfung, der Erstellung des europäischen Recherchenberichts, der Prüfung der Patentanmeldung und der Erteilung oder Zurückweisung des Patents.
Artikel 90-98 EPÜ → Erteilungsverfahren
Art. 90 EPÜ → Eingangs- und Formalprüfung
Regelt die Eingangs- und Formalprüfung der europäischen Patentanmeldung.
Art. 91 EPÜ → (gestrichen)
Art. 92 EPÜ → Erstellung des europäischen Recherchenberichts
Beschreibt die Erstellung und Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts.
Art. 93 EPÜ → Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
Regelt die Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung.
Art. 94 EPÜ → Prüfung der europäischen Patentanmeldung
Beschreibt die Prüfung der europäischen Patentanmeldung auf Antrag.
Art. 95 EPÜ → (gestrichen)
Art. 96 EPÜ → (gestrichen)
Art. 97 EPÜ → Erteilung oder Zurückweisung
Regelt die Erteilung oder Zurückweisung der europäischen Patentanmeldung.
Art. 98 EPÜ → Veröffentlichung der europäischen Patentschrift
Bestimmt die Veröffentlichung der europäischen Patentschrift nach Erteilung des Patents.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ)
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit Unionsbezug der das europäische Patentsystem [→ Europäisches Patentrecht] schafft und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt regelt.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de