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ep:uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_3
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Die europäische Patentanmeldung (EPÜ Teil 3)

Der dritte Teil des EPÜ beschreibt die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, einschließlich der Erfordernisse, die erfüllt sein müssen, und der Benennung der Vertragsstaaten. Er regelt das Prioritätsrecht und die Bedingungen für seine Inanspruchnahme sowie die Wirkung des Prioritätsrechts auf die europäische Patentanmeldung.

Kapitel 1 (§§ 75–86) → Einreichung und Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
Beschreibt die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, einschließlich der Erfordernisse, die erfüllt sein müssen, und der Benennung der Vertragsstaaten.

Kapitel 2 (§§ 87–89) → Priorität
Regelt das Prioritätsrecht und die Bedingungen für seine Inanspruchnahme sowie die Wirkung des Prioritätsrechts auf die europäische Patentanmeldung.

Artikel 75-89 EPÜ → Die Europäische Patentanmeldung

siehe auch

ep/uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_3.txt · Zuletzt geändert: von migration

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