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ep:uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_2_kapitel_1
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Patentierbarkeit (EPÜ Teil 2, Kapitel 1)

Definiert die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen, einschließlich der Anforderungen an Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit, sowie die Ausnahmen von der Patentierbarkeit.

Art. 52 EPÜ → Patentierbare Erfindungen
Definiert die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen.

Art. 53 EPÜ → Ausnahmen von der Patentierbarkeit
Listet die Ausnahmen von der Patentierbarkeit auf.

Art. 54 EPÜ → Neuheit
Definiert die Neuheit als Voraussetzung für die Patentierbarkeit.

Art. 55 EPÜ → Unschädliche Offenbarungen
Regelt die Bedingungen, unter denen Offenbarungen unschädlich für die Neuheit sind.

Art. 56 EPÜ → Erfinderische Tätigkeit
Definiert die erfinderische Tätigkeit als Voraussetzung für die Patentierbarkeit.

Art. 57 EPÜ → Gewerbliche Anwendbarkeit
Definiert die gewerbliche Anwendbarkeit als Voraussetzung für die Patentierbarkeit.

siehe auch

EPÜ, Teil 2 → Materielles Patentrecht
Der zweite Teil des EPÜ definiert die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen, einschließlich der Anforderungen an Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit, sowie die Ausnahmen von der Patentierbarkeit.

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