Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Regelt die Finanzierung des Haushalts der Europäischen Patentorganisation, einschließlich der Bemessung und Erhebung von Gebühren, der Aufstellung des Haushaltsplans und der Durchführung der Rechnungsprüfung.
Art. 37 EPÜ → Finanzierung des Haushalts
Beschreibt die Finanzierung des Haushalts der Organisation.
Art. 38 EPÜ → Eigene Mittel der Organisation
Definiert die eigenen Mittel der Organisation.
Art. 39 EPÜ → Zahlungen der Vertragsstaaten aufgrund der für die Aufrechterhaltung der europäischen Patente erhobenen Gebühren
Regelt die Zahlungen der Vertragsstaaten an die Organisation für aufrechterhaltene europäische Patente.
Art. 40 EPÜ → Bemessung der Gebühren und Anteile - besondere Finanzbeiträge
Regelt die Bemessung der Gebühren und Anteile sowie die besonderen Finanzbeiträge.
Art. 41 EPÜ → Vorschüsse
Regelt die Gewährung von Vorschüssen durch die Vertragsstaaten.
Art. 42 EPÜ → Haushaltsplan
Beschreibt die Aufstellung und den Ausgleich des Haushaltsplans.
Art. 43 EPÜ → Bewilligung der Ausgaben
Regelt die Bewilligung der Ausgaben im Haushaltsplan.
Art. 44 EPÜ → Mittel für unvorhergesehene Ausgaben
Erlaubt die Veranschlagung von Mitteln für unvorhergesehene Ausgaben im Haushaltsplan.
Art. 45 EPÜ → Haushaltsjahr
Bestimmt das Haushaltsjahr der Organisation.
Art. 46 EPÜ → Entwurf und Feststellung des Haushaltsplans
Regelt die Vorlage und Feststellung des Haushaltsplans durch den Verwaltungsrat.
Art. 47 EPÜ → Vorläufige Haushaltsführung
Regelt die vorläufige Haushaltsführung bei nicht rechtzeitig festgestelltem Haushaltsplan.
Art. 48 EPÜ → Ausführung des Haushaltsplans
Regelt die Ausführung des Haushaltsplans durch den Präsidenten des Europäischen Patentamts.
Art. 49 EPÜ → Rechnungsprüfung
Regelt die Prüfung der Rechnungen und die Erstellung eines Prüfberichts.
Art. 50 EPÜ → Finanzordnung
Regelt die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung.
Art. 51 EPÜ → Gebühren
Erlaubt dem Europäischen Patentamt, Gebühren für amtliche Aufgaben und Verfahren zu erheben.
EPÜ, Teil 1 → Allgemeine und institutionelle Vorschriften
Der erste Teil des EPÜ legt die grundlegenden Bestimmungen für das europäische Patentsystem fest.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de