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ep:uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_1_kapitel_1
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Allgemeine Vorschriften (EPÜ Teil 1, Kapitel 1)

Dieses Kapitel legt die grundlegenden Bestimmungen für das europäische Patentsystem fest, einschließlich der Definition des europäischen Patents, seiner territorialen Wirkung und der Schaffung einer Europäischen Patentorganisation.

Art. 1 EPÜ → Europäisches Recht für die Erteilung von Patenten
Schafft ein gemeinsames Recht für die Erteilung von Erfindungspatenten in den Vertragsstaaten.

Art. 2 EPÜ → Europäisches Patent
Definiert das europäische Patent und seine Wirkung in den Vertragsstaaten.

Art. 3 EPÜ → Territoriale Wirkung
Erlaubt die Beantragung eines europäischen Patents für einen oder mehrere Vertragsstaaten.

Art. 4 EPÜ → Europäische Patentorganisation
Gründet die Europäische Patentorganisation und beschreibt ihre Struktur und Aufgaben.

Art. 4a EPÜ → Konferenz der Minister der Vertragsstaaten
Beschreibt die Konferenz der Minister der Vertragsstaaten zur Beratung über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems.

siehe auch

EPÜ, Teil 1 → Allgemeine und institutionelle Vorschriften
Der erste Teil des EPÜ legt die grundlegenden Bestimmungen für das europäische Patentsystem fest.

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