Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Der erste Teil des EPÜ legt die grundlegenden Bestimmungen für das europäische Patentsystem fest. Er beschreibt die Schaffung eines gemeinsamen Rechts für die Erteilung von Patenten, die Struktur und Aufgaben der Europäischen Patentorganisation, die Leitung und Organisation des Europäischen Patentamts sowie die Zusammensetzung und Befugnisse des Verwaltungsrats. Zudem werden die Finanzvorschriften für die Organisation geregelt, einschließlich der Finanzierung des Haushalts, der Bemessung und Erhebung von Gebühren und der Durchführung der Rechnungsprüfung.
Kapitel 1 (§§ 1–4a) → Allgemeine Vorschriften
Dieses Kapitel legt die grundlegenden Bestimmungen für das europäische Patentsystem fest, einschließlich der Definition des europäischen Patents, seiner territorialen Wirkung und der Schaffung einer Europäischen Patentorganisation.
Kapitel 2 (§§ 5–9) → Die Europäische Patentorganisation
Beschreibt die Struktur und Aufgaben der Europäischen Patentorganisation, einschließlich ihrer Rechtsstellung, ihres Sitzes und der Schaffung von Dienststellen des Europäischen Patentamts.
Kapitel 3 (§§ 10–25) → Das Europäische Patentamt
Regelt die Leitung und Organisation des Europäischen Patentamts, einschließlich der Ernennung hoher Bediensteter, der Amtspflichten und der Zuständigkeiten der verschiedenen Abteilungen und Kammern.
Kapitel 4 (§§ 26–36) → Der Verwaltungsrat
Beschreibt die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation, einschließlich der Regelungen zu Tagungen, Abstimmungen und der Teilnahme von Beobachtern.
Kapitel 5 (§§ 37–51) → Finanzvorschriften
Regelt die Finanzierung des Haushalts der Europäischen Patentorganisation, einschließlich der Bemessung und Erhebung von Gebühren, der Aufstellung des Haushaltsplans und der Durchführung der Rechnungsprüfung.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ)
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit Unionsbezug der das europäische Patentsystem [→ Europäisches Patentrecht] schafft und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt regelt.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de