Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ob eine beanspruchte Verwendung eine therapeutische Behandlung im Sinne der Artikel 53 c) und 54 (5) EPÜ darstellt, hängt von Anspruchsfassung und Umständen des Einzelfalls ab; ein bloßer Hinweis auf biologische Effekte ohne Krankheitsbezug genügt nicht.
Die besondere Neuheitsfiktion des Artikels 54 (5) EPÜ setzt voraus, dass sich der Anspruch auf eine spezifische Verwendung in einem Verfahren nach Artikel 53 c) EPÜ richtet; erfasst der Anspruch auch nichttherapeutische Verwendungen, kann er insoweit nicht als medizinische Verwendung im Sinne von Artikel 54 (5) EPÜ von der Neuheitsfiktion profitieren.1)
Ansprüche, die ausdrücklich auf die kurative oder prophylaktische Behandlung einer pathologischen Krankheit gerichtet sind, werden regelmäßig als therapeutische Verwendung verstanden, während weit gefasste Angaben zu biologischen Effekten ohne Bezug auf eine Krankheit das Risiko bergen, nichttherapeutische Anwendungen zu umfassen.2)
Bei der Prüfung der Patentfähigkeit bleiben Aspekte der Anwendung außer Betracht, die mit den Eigenschaften des Stoffs und dessen Wirkung auf den menschlichen oder tierischen Körper nicht in Zusammenhang stehen; therapiebezogene Anweisungen können nur beitragen, wenn sie die Wirkung des Stoffs ermöglichen oder verbessern.3)
Artikel 54 (5) EPÜ → Zweite medizinische Indikation
Erweitert die Regelung des Absatzes 4 auf spezifische Anwendungen von Stoffen oder Stoffgemischen in Verfahren nach Artikel 53 c), die nicht zum Stand der Technik gehören.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de