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ep:tag_der_anmeldung

Tag der Anmeldung

Artikel 80 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, wie der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung bestimmt wird.

siehe auch

EPÜ, Teil 3, Kapitel I → Einreichung und Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
Der dritte Teil des EPÜ beschreibt die Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, einschließlich der Erfordernisse, die erfüllt sein müssen, und der Benennung der Vertragsstaaten. Er regelt das Prioritätsrecht und die Bedingungen für seine Inanspruchnahme sowie die Wirkung des Prioritätsrechts auf die europäische Patentanmeldung.

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