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ep:stimmberechtigung_der_vertragsstaaten
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Stimmberechtigung der Vertragsstaaten

Artikel 34 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass nur die Vertragsstaaten im Verwaltungsrat stimmberechtigt sind.

siehe auch

Artikel 34 EPÜ → Stimmrecht
Beschreibt das Stimmrecht im Verwaltungsrat.

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