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Europäische Patentschriften werden in der Verfahrenssprache veröffentlicht und enthalten eine Übersetzung der Patentansprüche in den beiden anderen Amtssprachen des Europäischen Patentamts.
Artikel 14 EPÜ → Sprachen des europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke
Artikel 14 (1) → Amtssprachen des Europäischen Patentamts
Artikel 14 (2) → Übersetzung der europäischen Patentanmeldung
Artikel 14 (3) → Verfahrenssprache
Artikel 14 (4) → Übersetzung fristgebundener Schriftstücke
Artikel 14 (5) → Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
Artikel 14 (7) → Sprache des Europäischen Patentblatts und des Amtsblatts des europäischen Patentamts
Artikel 14 (8) → Sprache der Angaben im europäischen Patentregister
Artikel 98 EPÜ → Veröffentlichung der europäischen Patentschrift
Artikel 10-25 EPÜ → Das Europäische Patentamt
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
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