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ep:sitz_des_europaeischen_patentamts

Sitz des Europäischen Patentamts

Artikel 6 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass das Europäische Patentamt in München ansässig ist und eine Zweigstelle in Den Haag hat.

siehe auch

Artikel 6 EPÜ → Sitz der Organisation
Legt den Sitz der Europäischen Patentorganisation fest.

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