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+ | ====== Rücknahme des Antrags auf mündliche Verhandlung ====== | ||
+ | Ein Anmelder kann sich dafür entscheiden, | ||
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+ | Ein Anmelder, der sich dafür entscheidet, | ||
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+ | Eine Ankündigung, | ||
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+ | Ein Antrag auf Entscheidung nach Aktenlage gilt ebenfalls als Rücknahme eines Antrags auf mündliche Verhandlung (s. T 2704/16). Durch Beantragung einer Entscheidung in dieser Form äußern Anmelder ihr Interesse an einer sofortigen schriftlichen Entscheidung über die Anmeldung ohne weitere eigene Beteiligung. Die in den Absätzen 3 und 4 des Unterabschnitts C-V, 15.1 der Richtlinien 2019 beschriebene Praxis wird daher nicht fortgeführt.((Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 10. November 2020 über das Nichterscheinen in mündlichen Verhandlungen im Prüfungsverfahren])) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Mündliche Verhandlung]] |
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