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ep:patentanspruch

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Patentanspruch

Art. 84 EPÜ → Patentansprüche
Regelt die Anforderungen an die Patentansprüche.

Ein Anspruch darf bei der Auslegung nicht enger gelesen werden, als es sein tatsächlicher Wortlaut hergibt.1)

Eine Anspruchsformulierung, die dem Fachmann die Aufgabe überlässt, sämtliche zu schützenden Komponenten und die entsprechenden zulässigen Strombereiche zu ermitteln, stellt lediglich die Angabe eines zu erreichenden Ergebnisses dar und genügt daher den Erfordernissen des Artikels 84 EPÜ an die Anspruchsklarheit nicht.2)

Die Ansprüche müssen für sich genommen klar sein; ein Rückgriff auf die Beschreibung ist grundsätzlich kein taugliches Argument, um einen an sich unklaren Anspruch als klar erscheinen zu lassen.3)

Die Klarheit der vorliegenden Ansprüche kann von der Beschwerdekammer in Anwendung der Entscheidung G 3/14 der Großen Beschwerdekammer nicht geprüft werden.4)

Die Aufnahme vollständig erteilter Unteransprüche in den entsprechenden unabhängigen Anspruch eines Patents führt nicht dazu, dass die in den Unteransprüchen definierten Merkmale insgesamt erneut auf die Einhaltung der Erfordernisse des Artikels 84 EPÜ geprüft werden dürfen.5)

Wird ein vollständiger erteilter Unteranspruch in einen unabhängigen Anspruch einer anderen Anspruchskategorie aufgenommen (hier: Verfahrensschritt in Verfahrensschritt, der von einer Vorrichtung ausgeführt wird), können nach G 3/14 nur die mit dem Kategorienwechsel zusammenhängenden Änderungen auf Klarheit geprüft werden.6)

Handelt es sich um einen Teilschritt eines Verfahrens, der implizit in einem Computerprogramm ausgeführt wird, macht es für die Beurteilung der Klarheit keinen Unterschied, ob dieser Verfahrensschritt Teil eines computerimplementierten Verfahrens ist oder in rechnerischen Mitteln in einem Vorrichtungsanspruch implementiert wird, sodass keine Unklarheit entstehen kann.7)

1) , 2) , 3)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.5.02, Entscheidung vom 8. Februar 2023 – T 0532/20
4)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.2.05, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 – T 1761/19; Anschluss an G 3/14
5)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.4.03, Entscheidung vom 4. Dezember 2025 – T 1096/23 – CONTROLLED BATCH DISTRIBUTION, Gründe 3.2.4; m.V.a. G 3/14
6)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.4.03, Entscheidung vom 4. Dezember 2025 – T 1096/23 – CONTROLLED BATCH DISTRIBUTION, Gründe 3.2.5; m.V.a. G 3/14
7)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.4.03, Entscheidung vom 4. Dezember 2025 – T 1096/23 – CONTROLLED BATCH DISTRIBUTION, Gründe 3.2.5
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