Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dieser Themenblock adressiert die Rolle von in der Patentschrift enthaltenen Definitionen (z. B. Prozentangaben, Parameterverhältnisse) für die Auslegung im Rahmen der Added‑Matter‑Prüfung.
In diesem Zusammenhang wird angenommen, dass eine in der Patentschrift enthaltene Begriffs- oder Parametrierungsdefinition – etwa zur Bedeutung eines Prozentzeichens als Massen- oder Molprozent – bei der Auslegung des Anspruchs heranzuziehen ist, solange diese Definition technisch vernünftig ist und mit der Gesamtlehre aus Ansprüchen, Beschreibung und Figuren übereinstimmt, und dass eine Änderung der Beschreibung, die diese Definition entfernt, unzulässig zur Änderung der Anspruchsauslegung führen kann.1)
Art. 123 (2) EPÜ → Unzulässige Erweiterung
Bildet den Einspruchsgrund der unzulässigen Erweiterung und zielt auf die Vermeidung von Änderungen ab, die über die ursprünglich eingereichte Offenbarung hinausgehen.
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