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ep:parameter_und_begriffsdefinitionen_artikel_123_absatz_2_epue

Parameter- und Begriffsdefinitionen bei Artikel 123 Absatz 2 EPÜ

Dieser Themenblock adressiert die Rolle von in der Patentschrift enthaltenen Definitionen (z. B. Prozentangaben, Parameterverhältnisse) für die Auslegung im Rahmen der Added‑Matter‑Prüfung.

In diesem Zusammenhang wird angenommen, dass eine in der Patentschrift enthaltene Begriffs- oder Parametrierungsdefinition – etwa zur Bedeutung eines Prozentzeichens als Massen- oder Molprozent – bei der Auslegung des Anspruchs heranzuziehen ist, solange diese Definition technisch vernünftig ist und mit der Gesamtlehre aus Ansprüchen, Beschreibung und Figuren übereinstimmt, und dass eine Änderung der Beschreibung, die diese Definition entfernt, unzulässig zur Änderung der Anspruchsauslegung führen kann.1)

siehe auch

Art. 123 (2) EPÜ → Unzulässige Erweiterung
Bildet den Einspruchsgrund der unzulässigen Erweiterung und zielt auf die Vermeidung von Änderungen ab, die über die ursprünglich eingereichte Offenbarung hinausgehen.

1)
T 873/24, Entscheidung vom 03.02.2026
ep/parameter_und_begriffsdefinitionen_artikel_123_absatz_2_epue.txt · Zuletzt geändert: von mfreund