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Im Europäischen Patentamt werden für die Durchführung der in diesem Übereinkommen vorgesehenen Verfahren gebildet:
a) eine Eingangsstelle;
e) eine Rechtsabteilung;
g) eine Große Beschwerdekammer.
Artikel 10-25 EPÜ → Das Europäische Patentamt
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
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