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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:oeffentlichkeit_der_einsichtnahme_in_das_europaeische_patentregister

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Öffentlichkeit der Einsichtnahme in das Europäische Patentregister

Artikel 127 S. 3 EPÜ 2000

Jedermann kann in das Europäische Patentregister Einsicht nehmen.

Artikel 127 S. 1 EPÜ → Europäisches Patentregister
Artikel 127 S. 2 EPÜ → Zeitpunkt der Eintragung in das Europäische Patentregister
Artikel 127 S. 3 EPÜ → Öffentlichkeit der Einsichtnahme in das Europäische Patentregister

Artikel 127-132 EPÜ → Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden

siehe auch

ep/oeffentlichkeit_der_einsichtnahme_in_das_europaeische_patentregister.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1