Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:multimedia-anfuehrungen

finanzcheck24.de

Multimedia-Anführungen

Multimedia-Anführungen sind Verweise auf öffentlich zugängliche Online-Inhalte wie Audio- oder Videoaufnahmen, die im Rahmen von Verfahren vor dem Europäischen Patentamts (EPA) als Stand der Technik gemäß Artikel 54 (2) EPÜ herangezogen werden können. Ihre Relevanz hat in den letzten Jahren stark zugenommen, insbesondere im Prüfungs- und Einspruchsverfahren, und wird voraussichtlich weiter steigen.1)

Relevanz und rechtlicher Hintergrund

Solche Online-Offenbarungen sind naturgemäß vergänglich und unterliegen meist dem Urheberrecht. Um ihre Inhalte und ihre öffentliche Zugänglichkeit im Verfahren nachzuweisen, hat das EPA die Praxis eingeführt, diese Inhalte in ihrer ursprünglichen digitalen Umgebung zu erfassen. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen finden sich in den Richtlinien für die Prüfung im EPA, insbesondere in den Abschnitten B-X, 11.6 und G-IV, 7.5.6.2)

Neuer Zugriff über MyEPO ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 ermöglicht das EPA allen Nutzern von MyEPO den Zugriff auf erfasste Multimedia-Anführungen über die digitale Akte. Diese Einsichtnahme ist während des gesamten Verfahrens für europäische Patentanmeldungen und Patente im eigenen Portfolio möglich. Jede erfasste Anführung erhält eine eigene XP-Nummer. Der Zugriff ist jedoch ausschließlich auf das persönliche Portfolio der Nutzer beschränkt.

Zugangsmöglichkeiten für Nicht-MyEPO-Nutzer

Verfahrensbeteiligte, die MyEPO nicht nutzen, können den Zugang zu erfassten Multimedia-Anführungen im Rahmen des Verfahrens über einen schriftlichen Antrag über ein zugelassenes Mittel der elektronischen Einreichung beantragen. Alternativ können auch MyEPO-fremde Verfahrensbeteiligte sowie Dritte das EPA-Kontaktformular nutzen, um Zugriff zu beantragen. In diesem Antrag müssen die Nummer der Anmeldung oder des Patents, die E-Mail-Adresse, die zugehörige Multimedia-Anführung und die ursprüngliche Quelle angegeben werden, damit das EPA prüfen kann, ob die Aufnahme noch online verfügbar ist.3)

Bereitstellung und Nutzung

Ist das Multimedia-Material nicht mehr online zugänglich, stellt das EPA über einen sicheren digitalen Übermittlungsweg einen Zugriff bereit. Die Zugangsgewährung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Akteneinsicht nach Artikel 128 EPÜ. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung oder Verbreitung des Inhalts, ist nicht gestattet.4)

siehe auch

1) , 2) , 3) , 4)
Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 10. Juni 2025 über den Zugang zu erfassten Multimedia-Anführungen in der digitalen Akte in MyEPO
ep/multimedia-anfuehrungen.txt · Zuletzt geändert: von mfreund