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ep:laufzeit_des_patents

Laufzeit des Patents

Artikel 63 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bestimmt, dass die Laufzeit des europäischen Patents zwanzig Jahre beträgt, gerechnet vom Anmeldetag an.

§Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ) (EP) § 63 Laufzeit des europäischen Patents Abs. 1
Artikel 63 (1) EPÜ

Die Laufzeit des europäischen Patents beträgt zwanzig Jahre, gerechnet vom Anmeldetag an.

siehe auch

Artikel 63 EPÜ → Laufzeit des europäischen Patents
Legt die Laufzeit des europäischen Patents fest.

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