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Der zu einer Euro-PCT-Anmeldung erstellte internationale Recherchenbericht oder die ihn ersetzende Erklärung und deren internationale Veröffentlichung treten an die Stelle des europäischen Recherchenberichts und des Hinweises auf dessen Veröffentlichung im Europäischen Patentblatt.
Regel 161 EPÜ → Erwiderung auf vom EPA erstellte internationale Recherchen- oder vorläufige internationale Prüfungsberichte
Artikel 153 (2) EPÜ → Euro-PCT-Anmeldung
Artikel 153 (7) EPÜ → Ergänzender europäischer Recherchenbericht
Im Fall von Euro-PCT-Anmeldungen, bei denen das EPA die ISA war und einen WO-ISA erstellt hat, ist der Anmelder verpflichtet, innerhalb der Frist von einem Monat, die durch die Mitteilung des EPA nach Regel 161 (1) EPÜ in Gang gesetzt wird, Stellung zu einem negativen WO-ISA zu nehmen.1)
Regel 161 → Erwiderung auf vom EPA erstellte internationale Recherchen- oder vorläufige internationale Prüfungsberichte
Teil 10 EPÜ → Internationale Anmeldungen nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens - Euro-PCT-Anmeldungen
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
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