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ep:geschaeftsstellen

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Geschäftsstellen

Artikel 6 VOBK regelt Aufgaben und Organisation der Geschäftsstellen der Beschwerdekammern.

Artikel 6 (1) VOBK → Einrichtung der Geschäftsstellen
Einrichtung der Geschäftsstellen und Bestellung eines Leiters.

Artikel 6 (2) VOBK → Übertragung einfacher Aufgaben
Übertragung einfacher, unproblematischer Aufgaben an die Geschäftsstelle.

Artikel 6 (3) VOBK → Zulässigkeitsbericht
Bericht an den Vorsitzenden zur Zulässigkeit jeder neuen Beschwerde.

Artikel 6 (4) VOBK → Niederschriften
Anfertigung der Niederschriften über Verhandlungen und Beweisaufnahmen.

siehe auch

VOBK → Verfahrensordnung der Beschwerdekammern
Regelt das Verfahren vor den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

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