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ep:gegenstand

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Gegenstand

Der Begriff „Gegenstand“ bezeichnet im patentrechtlichen Zusammenhang das technische Konzept oder die konkrete Lehre zur technischen Umsetzung, die durch eine Patentanmeldung oder ein erteiltes Patent beansprucht wird. Er bildet das Zentrum der Schutzbeanspruchung und definiert, was durch das Patent geschützt werden soll.

Im Zusammenhang mit dem Patentsystem spricht man vom Gegenstand der europäischen Patentanmeldung, wenn es um den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen geht. Dieser darf im Verlauf des Prüfungsverfahrens nicht in unzulässiger Weise erweitert werden.

Der Gegenstand des Patents wiederum ist derjenige, der nach erfolgreicher Prüfung erteilt wurde und für den Patentschutz besteht.

siehe auch

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ep/gegenstand.txt · Zuletzt geändert: von mfreund