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ep:fehler_in_einem_patentanspruch

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Fehler in einem Patentanspruch

Ein sprachlicher Fehler, ein Rechtschreibfehler oder jede andere Ungenauigkeit in einem Patentanspruch [→ Fehler in einem Patentanspruch] kann nur durch Auslegung des Patentanspruchs korrigiert werden, wenn das Vorliegen eines Fehlers und die genaue Art der Korrektur für die durchschnittlich fachkundige Person anhand des Patentanspruchs unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen hinreichend sicher sind.1)

Ein Anspruch ist klar im Sinne von Art. 84 EPÜ, wenn der Fachmann ihn mit dem Willen zum Verstehen und im Lichte der Beschreibung, insbesondere der relevanten Passagen, lesen und verstehen kann.2)

Ein Patentanspruch ist nicht auf eine engere Bedeutung zu interpretieren, die sich aus in der Beschreibung offenbarten Ausführungsformen der Erfindung ergibt, wenn der fachkundige Leser dem Wortlaut des Anspruchs einen weitergehenden Sinn beimisst; bei Widersprüchen zwischen Anspruchswortlaut und Beschreibung ist es Sache des Patentinhabers, diese Unstimmigkeit durch eine Anspruchsänderung zu beseitigen, nicht Aufgabe der Beschwerdekammern, eine Angleichung durch auslegende Kunstgriffe herbeizuführen.3)

siehe auch

Art. 84 EPÜ → Patentansprüche
Regelt die Anforderungen an die Patentansprüche.

Artikel 69 (1) EPÜ → Bestimmung des Schutzbereichs
Erklärt, dass der Schutzbereich des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung durch die Patentansprüche bestimmt wird, wobei die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen sind.

1)
EPG, Berufungskammer, Beschl. v. 20. Dezember 2024 – UPC_CoA_402/2024
2)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.5.07, Entscheidung vom 29. September 2023 – T 183/21
3)
T 2027/23, Entscheidung vom 30.06.2025, Gründe 3.5.6 und 3.5.8
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