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ep:europaeisches_patentuebereinkommen

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 +====== Europäisches Patentübereinkommen ======
  
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]]
 +
 +Mit dem Europäischen Patentübereinkommen [-> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]]] wurde die [[Europäische Patentorganisation]] gegründet, zu deren Organen das [[Europäische Patentamt]] zählt. Die Regelungen des Europäischen Patentübereinkommens werden durch die [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] ergänzt. Für die Verfahren vor den [[Beschwerdekammer|Beschwerdekammern]] und der [[Große Beschwerdekammer|Großen Beschwerdekammer]] gibt es eigene Verfahrensordnungen [-> [[]]]. Der [[patentrecht:patentrecht|nationale Patentrechtsschutz]] wird von den Regelungen des Europäischen Patentübereinkommens nicht berührt.((BVerfG, Beschluss vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10))
 +
 +===== siehe auch =====
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 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]]
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