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ep:erteilungsentscheidung

Erteilungsentscheidung

Art. 97 EPÜ → Erteilung oder Zurückweisung

Solche überwiegenden Gründe des öffentlichen Interesses können im berechtigten Vertrauen der Allgemeinheit auf die Richtigkeit eines erteilten und veröffentlichten Patents gesehen werden. Diese Erwägungen haben zu dem Konzept geführt, dass die Entscheidung über die Patenterteilung etwaige Mängel des Prüfungsverfahrens heilt. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung einer gegen eine Erteilungsentscheidung eingelegten Beschwerde kann ein berechtigtes Vertrauen darauf, dass der erteilte und veröffentlichte Text endgültig ist, jedoch nur bestehen, wenn die Erteilungsentscheidung rechtskräftig geworden ist, das heißt nachdem die Zweimonatsfrist für die Einlegung der Beschwerde abgelaufen ist, ohne dass Beschwerde eingelegt wurde; bis zu diesem Zeitpunkt muss sich die Öffentlichkeit darüber im Klaren sein, dass eine Beschwerde eingelegt werden kann.1)

1)
T 0387/25, Entscheidung vom 06.08.2025
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