Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:ermittlung_von_amts_wegen

finanzcheck24.de

Ermittlung von Amts wegen

Artikel 114 (1) EPÜ 2000

In Verfahren vor dem Europäischen Patentamt ermittelt das Europäische Patentamt den Sachverhalt von Amts wegen; es ist dabei weder auf das Vorbringen noch auf die Anträge der Beteiligten beschränkt.

Artikel 114 (2) EPÜ → Verspätet vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel

Eine Beschwerdekammer ist nach Artikel 114 (1) EPÜ von Amts wegen verpflichtet, geänderte Ansprüche zu prüfen; diese Prüfung ist allerdings auf offenkundige Verstöße gegen das EPÜ begrenzt.1)

In Einspruchsverfahren müssen Entscheidungen der Kammern über die von den Verfahrensbeteiligten beigebrachten Beweise nach generellem Abwägen der Wahrscheinlichkeit und nicht „zweifelsfrei“ oder „mit absoluter Gewißheit“ getroffen werden. Alle Beteiligten müssen die von ihnen behaupteten Tatsachen daher mit diesem Grad an Wahrscheinlichkeit beweisen.2)

Artikel 113-126 EPÜ → Allgemeine Vorschriften für das Verfahren

siehe auch

1)
Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.2.06 vom 28. Juni 2007 T 263/05, Nr. 7.15 der Entscheidungsgründe
2)
T 0270/90 of 21.3.1991 - Polyphenylenätherzusammensetzungen
ep/ermittlung_von_amts_wegen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1