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ep:entscheidungen_des_europaeischen_patentamts

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 +====== Entscheidungen des europäischen Patentamts ======
  
 +Artikel 97 (1), (3) EPÜ -> [[Erteilungsbeschluss]] \\
 +Artikel 97 (2) EPÜ -> [[Zurückweisungsbeschluss]] \\
 +Art. 106 EPÜ -> [[Beschwerdefähige Entscheidungen]] \\
 +
 +[[Rechtsschutz]] gegen [[Entscheidungen des Europäischen Patentamts]] wird innerhalb der Europäischen Patentorganisation durch die [[Beschwerdekammern]] und die [[Große Beschwerdekammer]] gewährt.((BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10))
 +
 +Zur [[Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung]], oder wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, kann der Präsident der [[Große Beschwerdekammer|Großen Beschwerdekammer]] gemäß Art. 112 Abs. 1 Buchstabe b EPÜ [-> [[Entscheidung oder Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer]]] eine Rechtsfrage vorlegen, wenn zwei [[Beschwerdekammer|Beschwerdekammern]] über diese Frage voneinander abweichende [[Entscheidung|Entscheidungen]] getroffen haben.((BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Europäischen Patentamt]]