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ep:einreichung_bei_einer_zentralbehoerde

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ep:einreichung_bei_einer_zentralbehoerde [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Einreichung bei einer Zentralbehörde ======
 +
 +<note>
 +**Regel 35 (3) AO EPÜ**
 +
 +Wird die [[europäische Patentanmeldung]] bei einer in Artikel 75 Absatz 1 b) [-> [[Einreichung der europäischen Patentanmeldung]]] genannten Behörde eingereicht, so unterrichtet diese Behörde das [[Europäische Patentamt]] unverzüglich vom Eingang der Anmeldung und teilt ihm insbesondere die Art der Unterlagen und den Tag ihres Eingangs, die Nummer der Anmeldung und gegebenenfalls jeden beanspruchten Prioritätstag mit.
 +</note>
 +
 +
 +
 +<note>
 +**Regel 35 (4) AO EPÜ**
 +
 +Hat das [[Europäische Patentamt]] eine [[europäische Patentanmeldung]] durch Vermittlung der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz eines [[Verstragsstaaten|Vertragsstaats]] erhalten, so teilt es dies dem Anmelder unter Angabe des Tages mit, an dem sie bei ihm eingegangen ist.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Artikel 75 (1) EPÜ -> [[Einreichung der europäischen Patentanmeldung]]
 +