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ep:eingangsstelle

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 +====== Eingangsstelle ======
  
 +<note>
 +**Artikel 16 EPÜ**
 +
 +Die [[Eingangsstelle]] ist für die [[Eingangsprüfung|Eingangs-]] und [[Formalprüfung]] [[europäische Patentanmeldung|europäischer Patentanmeldungen]] zuständig.
 +</note>
 +
 +Die [[Eingangsstelle]] ist für die Entscheidung über einen die [[Zeichnungen]] betreffenden Berichtigungsantrag nach Regel 88 Satz 2 EPÜ zuständig, wenn dieser Antrag keine technische Prüfung erfordert (vgl. Entscheidung J 04/85 der Juristischen Beschwerdekammer vom 28. Februar 1986, ABl. EPA 1986, 205).((Entscheidung J 33/89))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Artikel 10-25 EPÜ -> [[Das Europäische Patentamt]] \\
 +Teil 1 EPÜ -> [[Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +
 +Mitt. 92, 306